Gemäss Handbuch für die Schulbehörden, Anhang 8.1 „Richtlinien für die schulärztliche Tätigkeit“ überträgt die Primarschulgemeinde Gachnang die schulärztliche Betreuung ihrer Schüler und Schülerinnen dem Schularzt, Herrn Dr. med. R. Graf, Gachnang.
Zur Aufgabe des Schularztes gehört:
- Die medizinische Überwachung der Schulkinder.
- Im Einvernehmen mit der Schulbehörde und der Lehrerschaft das Mitwirken
bei der Gesundheitserziehung und beim Ergreifen von schulischen
Massnahmen
Der Schularzt untersucht die Kinder vor Schuleintritt oder im ersten Schuljahr, in der 4. oder 5. Klasse sowie vor dem Schulaustritt.
Grundsätzlich werden die schulärztlichen Untersuchungen vom Schularzt durchgeführt. Eltern können diese Untersuchungen auch von einem Arzt oder einer Ärztin ihrer Wahl durchführen und in der schulärztlichen Untersuchungskarte bestätigen lassen. Individuelle Untersuchungen durch den Privatarzt oder die Privatärztin gehen jedoch zu Lasten der Eltern; der Untersuch vor dem Schuleintritt ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherung.
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